Hier finden Sie die Pragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Kindesunterhalt.

Das Wort Kindesunterhalt ist eigentlich umgangssprachlicher Natur. Das Gesetz selbst spricht von Verwandtenunterhalt und meint damit die Unterhaltspflicht

  • von Eltern gegenüber Kindern und
  • von Kindern gegenüber Eltern.