Wo findet die Scheidung statt?

Geschieden werden Sie an dem Gericht, das für Ihre Scheidung zutändig ist.

Wo beantrage ich die Scheidung?

Wohin wende Sie sich, wenn Sie geschieden werden wollen? Gelegentlich besteht die Vorstellung, dass der Scheidungsantrag beim Standesamt oder einem Notar eingereicht wird. Das ist in Deutschland nicht möglich. Hier werden Sie allein durch den Beschluss eines Familiengerichts geschieden. Ihr Scheidungsantrag muss also bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Welches Gericht zuständig ist, regelt das Gesetz. Es besteht keine freie Wahl des Gerichtsortes.

Bei welchem Gericht?

  • Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Ehepartner bei Einreichung des Scheidungsantrages noch in der ursprünglich gemeinsamen Wohnung wohnen, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Amtsbezirk die Wohnung liegt.
  • Wenn die Eheleute nicht mehr gemeinsam in einer Wohnung wohnen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk einer der beiden Eheleute mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
  • Wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind oder beide Ehepartner jeweils mit gemeinsamen Kinder in getrennten Wohnungen wohnen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich die letzte gemeinsame Wohnung der Eheleute befand, sofern wenigstens noch einer der Eheleute in diesem Gerichtsbezirk wohnt.
  • Wenn keiner der Ehepartner mehr in der ursprünglich gemeinsamen Wohnung wohnt, ist das Gericht für den Scheidungsantrag zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Antragsgegner wohnt.
  • Wenn beide Ehepartner im Ausland leben und sich dennoch nach deutschem Recht scheiden lassen wollen, ist das Amtsgericht Familiengericht in Berlin Schöneberg für das Scheidungsverfahren zuständig.

Die Frage nach dem „Wo der Scheidung“ nennen Juristen auch die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichtes.

Suchen Sie im Gerichtsverzeichnis.

Welches Familiengericht für welchen Wohnort zuständig ist, können Sie im Internet auf der Seite www.Gerichtsverzeichnis.de abfragen.

Kein Scheidungsantrag ohne Rechtsanwalt.

Wenn Sie geschieden werden wollen, müssen Sie also einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Der Antrag auf Ehescheidung kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Wenn Sie geschieden werden wollen, ist es für Sie deshalb sinnvoll, sich zuerst an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu wenden.