von Rechtsanwalt Sven Lattermann

Scheidung und Kosten.

In diesem Artikel können Sie nicht erfahren, wie viel Ihre Scheidung genau kostet. Es lohnt sich dennoch, das hier zu lesen, weil Sie dann verstehen, warum das so ist, wer Ihre Frage beantworten kann und wie Sie bei Ihrer Scheidung Kosten sparen können.

Was kostet eine Scheidung?

Der Grundsatz lautet: Die Kosten einer Scheidung richten sich danach, was dabei zu klären ist und wer das erledigt. Je mehr zu klären ist und je mehr fremde Hilfe Sie benötigen, umso höher sind die Kosten.

Wenn Sie im Internet etwas zu Scheidungskosten lesen oder mit einem Online-Rechner berechnen lassen, ist nie klar, was das Wort Scheidung meint. Sie verstehen darunter vielleicht die Ehescheidung und alles was in Ihrem Fall dazugehört, z.B. Unterhalt, Vermögensausgleich und die Übernahme des gemeinsamen Hauses. Die Scheidungskosten-Rechner meinen oft aber nur die Ehescheidung und den Rentenausgleich.

Was bei Scheidung zu klären ist.

Der Grundsatz lautet: Je mehr bei Ihrer Scheidung zu klären ist, umso höher sind die Kosten.

Die Ehe-Scheidung ist immer zu klären. Die können Sie sich als unterste Sprosse der Kostenleiter vorstellen. Dann sagt das Gesetz, dass die Scheidungsfolgen zu klären sind. Gesetzlich Scheidungsfolgen sind

  • Kindesunterhalt,
  • Umgang, Sorgerecht,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Nutzung der Ehewohnung nach Scheidung,
  • Verteilung der Haushaltsgegenstände,
  • Ausgleich der Rentenanwartschaften,
  • und der Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens.

Eine Besonderheit gilt für gemeinsames Immobilieneigentum. Die Aufhebung der Gemeinschaft am Haus gehört nicht zu den gesetzlichen Scheidungsfolgen. Eheleute könnten auch geschieden werden, wenn sie zukünftig weiter Miteigentümer des Hausgrundstücks blieben. Erfahrungsgemäß geht das nach der Scheidung aber nicht lange gut.

Wer die Scheidung für Sie klärt.

Der erste Grundsatz lautet: Sie dürfen alle Folgen der Scheidung selbst mit dem Ehepartner klären. Wenn sich Eheleute einig sind, darf sich niemand einmischen. Eine Ausnahme davon gilt für den Rentenausgleich und die Beantragung der Scheidung. Der Rentenausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt; die Scheidung darf nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden.

Der zweite Grundsatz lautet: Je mehr Personen an der Scheidung und Klärung der Scheidungsfolgen beteiligt sind, umso höher sind die Kosten. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

bei Scheidung und Rentenausgleich

  • Gericht mit einem Anwalt

bei Scheidung und außergerichtlicher Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Gericht mit einem Anwalt und Notar
  • Gericht mit zwei Anwälten und Notar

bei Scheidung mit streitiger Regelung der Scheidungsfolgen

  • Gericht mit zwei Anwälten
  • Gericht mit zwei Anwälten und Gutachter;
  • Gericht mit zwei Anwälten, Gutachter(n), Verfahrensbeistand und Jugendamt.

Die unterste Stufe ist das Gericht und ein Scheidungsanwalt, weil Ihr Scheidungsantrag nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden darf. Dann ist da das Amtsgericht, das die Scheidung Ihrer Ehe ausspricht. Bleibt es dabei, wäre niemand weiter an der Klärung zu beteiligen. Sie blieben dann auf der untersten Sprosse der Kostenleiter. Der Ehepartner bräuchte keinen eigenen Anwalt. Umgangssprachlich wird das einvernehmliche Scheidung genannt.

Ein zweiter Scheidungsanwalt käme hinzu, wenn in Ihrem Fall über die Ehescheidung hinaus Scheidungsfolgen zu klären wären.

Abhängig davon, wie umfangreich die Klärung der Folgen ist, können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, wenn zum Beispiel der Wert eines Grundstücks oder Gesellschaftsanteils ermittelt werden muss. Ist auch der Umgang und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu klären, können neben Sachverständigen auch noch Verfahrensbeistände und das Jugendamt hinzukommen.

Werden die Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt, kommt der Notar hinzu, der die Vereinbarung beurkundet.

Was kostet eine einfache Scheidung?

Die einfachste Scheidung ist die mit Rentenausgleich und nur einem Anwalt. Die Scheidungskosten bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten. Die Höhe richtet sich nach dem Familieneinkommen, d. h. dem Nettoeinkommen beider Eheleute und der Anzahl ihrer Rentenversicherungen.

Was gehört zu den Scheidungskosten?

Jetzt wissen Sie, dass das davon abhängt, wie viele Personen mit der Klärung Ihrer Scheidung befasst sind. Zu Ihren Scheidungskosten können gehören:

  • die Gerichtsgebühren,
  • die Anwaltskosten,
  • die Sachverständigenkosten und
  • die Kosten für den Verfahrensbeistand.

Die Tabelle der Scheidungskosten.

Wenn jeder Ehepartner nur eine gesetzliche Rentenversicherung hat, ergibt sich folgende Übersicht (Familieneinkommen = monatliches Netto Ehefrau + monatliches Netto Ehemann):

Familieneinkommen bis

Scheidungskosten

1.000,00 €

1.339,45 €

2.000,00 €

2.382,45 €

3.000,00 €

2.595,15 €

4.000,00 €

2.807,85 €

5.000,00 €

3.020,55 €

6.000,00 €

3.233,25 €

7.000,00 €

3.762,93 €

8.000,00 €

3.762,93 €

9.000,00 €

4.079,90 €

10.000,00 €

4.396,88 €

Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Nein das geht nicht. Gemäß Einkommenssteuergesetz ist der Abzug der Scheidungskosten vom Einkommen ausgeschlossen.

Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

Die Anwaltskosten zahlt jeder Ehepartners selbst. Die Rechnung kommt vom Anwalt. Die Gerichtsgebühren muss der Ehepartner im Voraus bezahlen, der die Scheidung beantragen lässt. Die Rechnung kommt von der Landesjustizkasse. Nach der Scheidung erhält er die Hälfte der Gerichtsgebühren vom anderen Ehepartner erstattet. Die Kostenerstattung läuft über das Gericht.

Was kostet die einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es üblich, dass sich die Eheleute die Scheidungskosten hälftig teilen, darüber müssen sie sich aber einig sein.

Kosten und Scheidung mit Grundstück?

Das richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Für Sie kann es sinnvoll sein, sich mit Ihrem Scheidungsanwalt auf eine pauschale Vergütungsvereinbarung zu einigen.

Gibt es die Scheidung kostenlos?

Nein, eine Scheidung ist nie kostenlos, weil mindestens das Gericht und ein Scheidungsanwalt für Sie tätig werden müssen.

Gibt es Beihilfe zu den Scheidungskosten?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie über kein oder nur geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Scheidungskosten sparen.

Möglichkeiten, die Kosten der Scheidung gering zu halten, hätten Sie Folgende:

  • Sie einigen sich mit dem Ehepartner vor der Scheidung über die Scheidungsfolgen ohne die Hilfe von Rechtsanwälten. Dann benötigen Sie nur den Notar für die Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Sie einigen sich mit dem Ehepartner vor der Scheidung über die Scheidungsfolgen ohne die Hilfe von Rechtsanwälten und unterschreiben den Vertrag darüber nach Rechtskraft der Scheidung. Dann benötigen sie auch keinen Notar, weil die notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung nur bis zur Rechtskraft der Scheidung vorgeschrieben ist. Danach können Sie alles in einem privatschriftlichen Vertrag regeln. Das wiederum gilt nicht, wenn sie ein Grundstück übertragen wollen. Dafür ist die notarielle Beurkundung immer vorgeschrieben.
  • Sie beauftragen den Rechtsanwalt nur die notwendigsten Scheidungsfolgen mit dem Ehepartner zu regeln und vor der Scheidung notariell beurkunden zu lassen.
  • Sie beauftragen nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung bei Gericht und teilen sich dessen Kosten.

Was kostet meine Scheidung genau?

Das kann Ihnen nur der Anwalt sagen, den Sie mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen. Ein guter Scheidungsanwalt wird die Kosten mit Ihnen vor Beauftragung besprechen und Sie über die Einzelheiten aufklären.