Scheidung am Amtsgericht Döbeln

Zuständigkeit für Ihre Scheidung

Wenn Sie geschieden werden wollen und im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Döbeln wohnen muss Ihr Scheidungsantrag dort eingereicht werden. Die Familienabteilung des Amtsgerichts befindet sich im Hauptgebäude. Ob Döbeln für Sie zuständig ist können Sie ganz einfach hier prüfen lassen. Geben Sie die Postleitzahl Ihre Wohnortes ein und Sie erhalten das zuständige Amtsgericht angezeigt.

Anwalt und Scheidungsantrag

Für die Scheidung benötigen Sie einen Scheidungsanwalt. Das schreibt das Gesetz so vor. Der Scheidungsantrag darf nur vom Anwalt eingereicht werden. Auch die Anträge im Zusammenhang mit der Scheidung können nur vom Scheidungsanwalt gestellt und vertreten werden. Das betrifft Kindes- und Ehegattenunterhalt, Rentenausgleich, den Vermögensausgleich bei Scheidung, etc. In Verfahren zum Umgangsrecht, zum Sorgerecht, in Adoptionsverfahren und in Vaterschaftsanfechtungs- oder Feststellungsverfahren benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.

Anschrift Amtsgericht Döbeln

Amtsgericht Döbeln
- Familienabteilung -
Rosa-Luxemburg-Straße 16
04720 Döbeln

Routenplaner zum Amtsgericht Döbeln

Oben finden Sie die Karte zum Amtsgericht Döbeln; berühren oder anklicken und Sie gelangen zum Routenplaner.

Kontakt

Die allgemeine Telefonnummer des Gerichts ist die (+49) (0)3431-72 80, die Faxnummer die (+49) (0)3431-57 00 87.

Servicezeiten

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr;
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr;
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr.

Parkplatz

Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich direkt gegenüber dem Amtsgericht. Die Behindertenparkplätze befinden sich im Hof sowohl am Haupt- als auch am Nebengebäude. Der Eingang für Behinderte befindet sich hofseitig jeweils direkt neben dem Behindertenparkplatz, alle Etagen des Haupthauses sind durch einen Fahrstuhl erreichbar.