Wie eine normale Scheidung abläuft.
Die Scheidung beginnt mit dem Antrag zum Gericht.
Damit das Scheidungsverfahren beginnt, muss einer der beiden Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Das geht nur mit einem Rechtsanwalt. Der Scheidungsantrag wird bei dem Familiengericht eingereicht. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, reicht der Anwalt den Antrag bei dem Familiengericht ein, das für den Wohnort der Kinder zuständig ist. Haben Sie keine minderjährigen Kinder, ist das für den letzten gemeinsamen Wohnort zuständige Gericht anzurufen. Das Gericht sendet den Scheidungsantrag dann an Ihren Ehepartner.
Grundsätzlich ist deutsches Recht anwendbar.
Sind Sie beide deutsche Staatsbürger, werden Sie nach deutschem Recht geschieden. Ist nur einer der Ehegatten Deutscher, so richtet sich die Ehescheidung in der Regel nach deutschem Recht. Werden Sie im Ausland geschieden, wird möglicherweise das dortige ausländische Recht angewendet. Sind Sie beide Ausländer, richtet sich die Scheidung nach dem Recht Ihres Heimatstaates. Haben Sie verschiedene Nationalitäten, richtet sich Ihre Scheidung nach dem Recht des Staates, dem Sie beide mehr verbunden sind.
Den Scheidungsantrag darf nur ein Rechtsanwalt einreichen.
Ihren Scheidungsantrag wird der Rechtsanwalt bei den meisten Gerichten dann einreichen, wenn Sie mindestens 12 Monate bereits getrennt gelebt haben. Das Gericht sendet Ihnen dann die Formulare für den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) zu. Sie füllen den Fragebogen dazu aus und senden ihn an das Gericht zurück. Liegen diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Eine normale Scheidung benötigt in Sachsen zwischen 8 und 14 Monaten.
Die Dauer der Scheidung hängt entscheidend von der Durchführung des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleich) ab. Ferner davon, ob sich beide Ehegatten einig sind und geschieden werden möchten oder ob es Streit über die Folgesachen gibt. Handelt es sich um eine nicht streitige Scheidung, kann das Verfahren in 8 bis 14 Monaten beendet und die Scheidung rechtskräftig sein. Ist die Sache entscheidungsreif, wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Wenn Sie beide durch einen Anwalt vertreten sind, können Sie erklären, dass Sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung verzichten. Dann wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Ansonsten muss noch der Ablauf einer einmonatigen Beschwerdefrist abgewartet werden.