Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern

Diese Paragrafen betreffen den Unterhalt den eine nichteheliche Mutter vom Vater des Kindes anlässlich der Geburt verlangen kann. Die Vorschriften gelten auch dann, wenn ein nichtehelicher Vater das Kind nach der Geburt ausschließlich betreut und die Mutter dieses Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgeht.