So beantragen Sie die Scheidung richtig.

6 Tipps für Ihren Scheidungsantrag.

 

Was benötige ich für den Scheidungsantrag?

 

Sie stellen zuerst die notwendigen Unterlagen zusammen. Für den Scheidungsantrag benötigen Sie

  • die aktuelle Wohnanschrift des Ehepartners,
  • die Heiratsurkunde,
  • die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,
  • die aktuelle Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihre Sozialversicherungsnummer,
  • die aktuelle Mitteilung der betrieblichen Altersvorsorge mit Vertragsnummer,
  • und die aktuelle Mitteilung der privaten Altersvorsorge mit Vertragsnummer.

 

Wann beantrage ich die Scheidung?

 

Die Scheidung können Sie grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Sie müssten sich mit dem Ehepartner also zunächst darüber einig sein, wann das Trennungsjahr begann. Eheleute können sich innerhalb der Ehewohnung oder durch Auszug eines Ehepartners trennen. Besteht Streit über den Beginn des Trennungsjahrs, muss der Ehepartner den Beginn beweisen, der sich auf dieses Datum beruft. Das ist für Trennungen innerhalb der Ehewohnung oft schwierig.

 

Wie beantrage ich die Scheidung?

 

Sie beauftragen damit einen Scheidungsanwalt, denn die Scheidung kann bei Gericht nur von einen Rechtsanwalt beantragt werden. Es ist sinnvoll, einen auf das Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen, der sein Büro am Gerichtsort hat. Die Scheidung ohne Anwalt zu beantragen ist nicht möglich.

 

Wo beantrage ich die Scheidung?

 

Welches Gericht für Ihren Scheidungsantrag zuständig ist, weiß ihr Scheidungsanwalt. Der Antrag ist bei dem Gericht einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der andere Ehepartner lebt. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder und lebt der andere Ehepartner auch nicht in Deutschland, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

 

Wer sollte die Scheidung beantragen?

 

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Oft ist es jedoch so, dass der Ehepartner mit dem höheren Einkommen ein finanzielles Interesse an der Beendigung der Ehe haben dürfte. Denn mit Beantragung der Scheidung endet auch die sogenannte Ehezeit für die Berechnung des Rentenausgleichs; auch die deutlich niedrigeren Anforderungen für den Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung sprechen manchmal dafür. Dabei gibt es jedoch noch mehr zu beachten, weshalb Sie das mit ihrem Scheidungsanwalt vorab besprechen sollten.

 

Was kostet die Beantragung der Scheidung?

 

Mit Beantragung der Scheidung entstehen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und hängt im wesentlichen von den Nettoeinkommen der Eheleute ab. Je höher das addierte Nettoeinkommen, desto höher sind die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ihr Scheidungsanwalt wird Ihnen im Erstgespräch mitteilen, wie viel die Scheidung kostet.