- von Rechtsanwalt Sven Lattermann -

Wie Sie Ihre Scheidung einreichen.

Sie wollen die Scheidung einreichen und wissen nicht wie? Das erfahren Sie hier.

Das Trennungsjahr ist um.

Sie müssen ein Jahr dauernd getrennt gelebt haben. Das ist Gesetz. Damit sollen Sie genug Zeit haben, um herauszufinden, ob Sie wirklich geschieden werden wollen.

Sie besitzen alle Dokumente.

Sie besitzen alle Dokumente, die für den Scheidungsantrag benötigt werden, weshalb Ihre Scheidung sofort beantragt werden kann.

Sie haben Ihre Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, dann müssen Sie beim Standesamt keine Abschriften holen, was Ihnen Gebühren und Zeit spart.

Sie kennen die richtige Wohnanschrift Ihres Ehepartners, dann müssen Sie beim Melderegister nicht erst nachfragen, was Ihnen auch Zeit und Gebühren spart.

Sie haben zu allen Ihren Rentenversicherungen die jeweils letzte Mitteilung, dann kann der Rentenfragebogen sofort mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden, was Ihre Scheidung beschleunigt.

Sie haben Ihre Entgeltabrechnung aus dem Vormonat, dann muss die vom Arbeitgeber nicht erst angefordert werden, was Ihnen auch Zeit spart.

Sie machen einen Termin mit mir.

Für die Besprechung in Döbeln wählen Sie die 03431 60 89 443, für die Besprechung in Chemnitz die 0371 67 60 4786. Sie erreichen meine freundlichen Mitarbeiterinnen und vereinbaren den Besprechungstermin.

Wir sehen uns zum Besprechungstermin.

Im Besprechungstermin übergeben Sie mir Ihre Eheurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder, die Mitteilungen Ihrer Rentenversicherungen und Ihre Entgeltabrechnung. Ich sage Ihnen was die Scheidung kostet. Sie können entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen. Wenn ja, erteilen Sie mir die schriftliche Vollmacht für die Beantragung der Scheidung. Ich fülle mit Ihnen den Fragebogen zum Rentenausgleich aus, Sie unterschreiben. Möchten Sie mich nicht beauftragen, zahlen Sie nur die Erstberatung.

Ich reiche Ihren Scheidungsantrag ein.

Ich fertige den Scheidungsantrag aus, füge alle Dokumente bei und reiche Ihre Scheidung noch am selben Tag bei Gericht ein. Sollten Sie einen anderen Zeitpunkt bevorzugen, wird das berücksichtigt. Sie erhalten von allem Kopien per E-Mail.

Sie erhalten die Rechnung.

Circa 2 Wochen später erhalten Sie die Rechnung der Landesjustizkasse für die beiden Gerichtsgebühren. Meine Rechnung erhalten Sie mit der Kopie des Scheidungsantrags.

Das Gericht stellt Ihren Scheidungsantrag zu.

Nach Überweisung der Gerichtsgebühren stellt das Gericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner, Ihrer Ehepartnerin zu. Ihr Scheidungsverfahren läuft.