von Rechtsanwalt Sven Lattermann,

Wie Sie die Scheidung einreichen.

Sie wollen die Scheidung einreichen? Dafür benötigen Sie einen Anwalt; ohne können Sie die Scheidung nicht einreichen. Hier erfahren Sie, was dafür zu tun ist.

Sie warten das Trennungsjahr ab.

Die Scheidung könne Sie frühestens ein Jahr nach der Trennung beantragen.

Sie halten alle Unterlagen bereit.

Für das Einreichen der Scheidung benötigen Sie folgende Informationen und Dokumente:

  • die Wohnanschrift der Ehepartnerin, des Ehepartners
  • die Heiratsurkunde,
  • die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,
  • den Personalausweis,
  • die Karte Ihrer Krankenversicherung,
  • die zuletzt erhaltene Entgeltabrechnung Ihres Arbeitgebers,
  • die zuletzt erhaltene Renteninformation Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die zuletzt erhaltene Renteninformation Ihrer privaten Rentenversicherung (sofern vorhanden),
  • die zuletzt erhaltene Renteninformation der betrieblichen Rentenversicherung (sofern vorhanden).

Sie suchen einen Scheidungsanwalt.

Den Scheidungsantrag darf nur ein Anwalt bei Gericht einreichen. Selbstverständlich suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt. In diesem Artikel finden Sie Tipps, mit denen Sie zielsicher erkennen, wer gut ist.

Sie rufen im Anwaltsbüro an.

Sie wählen die Nummer des Anwaltsbüros. Eine freundliche Mitarbeiterin oder ein freundlicher Mitarbeiter nimmt Ihren Anruf entgegen. Sie vereinbaren den ersten Besprechungstermin. Damit gehen Sie noch keine Verpflichtungen ein.

Der Anwalt ruft zurück.

Ein guter Scheidungsanwalt wird Sie zurückrufen und mit ihnen ein kurzes Vorgespräch führen. 5 Minuten genügen in der Regel; selten dauert es 10 Minuten. Dieses kurze Telefonat dient der Vorbereitung des ersten Besprechungstermins. Der Anwalt kann vorab bereits einige Informationen abfragen und Ihnen Tipps geben, was eventuell noch benötigt wird. Sie haben dann schon einmal mit dem Anwalt telefoniert und können sich ein erstes Bild machen. Entspräche das nicht Ihren Vorstellungen, könnten Sie den Besprechungstermin problemlos absagen. Kosten entstehen Ihnen noch keine.

Sie gehen zum Besprechungstermin.

Sie gehen zum vereinbarten Besprechungstermin und haben alle Unterlagen dabei. In der Erstberatung geht es um das Verständnis Ihrer Situation und Ihrer Ziele. Während des Beratungsgesprächs erhalten Sie einen Überblick über die Kosten. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen oder nicht. Möchten Sie den Anwalt nicht beauftragen, zahlen Sie nur für die Erstberatung.

Hilfe beim ausfüllen der Fragebögen.

Entscheiden Sie sich, den Anwalt mit Ihrer Scheidung zu beauftragen, füllt er mit Ihnen die dafür notwendigen Formulare für den Versorgungsausgleich aus, die den Ausgleich der Rentenanwartschaften vorbereiten. Das geschieht noch im ersten Besprechungstermin, sofern alle Dokumente vorliegen. Danach unterschreiben Sie die Formulare.

Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag ein.

Der Anwalt fertigt den Scheidungsantrag aus, fügt alle erforderlichen Dokumente bei und reicht Ihre Scheidung unverzüglich bei Gericht ein. Sollten Sie einen anderen Zeitpunkt bevorzugen, wird das berücksichtigt.

Sie erhalten eine Kopie.

Noch am Tag der Einreichung bei Gericht erhalten Sie eine Kopie des Scheidungsantrags.

Sie erhalten die Rechnung.

Erfahrungsgemäß erhalten Sie 2 bis 3 Wochen später die Rechnung der Landesjustizkasse für die beiden Gerichtsgebühren. Die Rechnung des Anwalts erhalten Sie mit der Kopie des Scheidungsantrags.

Das Gericht stellt den Scheidungsantrag zu.

Nach Überweisung der Gerichtsgebühren stellt das Gericht den Scheidungsantrag der Ehefrau oder dem Ehemann zu.

Der Ehepartner erhält die Fromulare.

Der Ehepartner, die Ehepartnerin, erhält den Fragebogen zum Rentenausgleich. Das Formular muss dann ausgefüllt, unterschrieben und an das Gericht zurück gesendet werden. Für Sie erledigt das Ihr Anwalt mit Ihnen gleich im ersten Termin.

Das Gericht holt die Rentenauskünfte.

Im Anschluss daran holt das Gericht die Auskünfte zu den angesparten Renten ein. Dafür werden alle Rentenversicherer angeschrieben.

Das Gericht lädt zum Scheidungstermin.

Sobald alle Rentenauskünfte vorliegen, lädt das Gericht zum Scheidungstermin. Dort werden die Eheleute zu den persönlichen Verhältnissen, zum Zeitpunkt der Trennung, zum Einkommen bei Beantragung der Scheidung und zur Frage angehört, ob beide geschieden werden wollen. Im Anschluss daran werden die Rentenauskünfte besprochen. Wenn alles geklärt ist, wird die Ehe geschieden und der Rentenausgleich durchgeführt.

Sie sind geschieden.

Danach sind Sie geschieden. Bis zur Rechtskraft der Scheidung dauert es aber noch 5 bis 8 Wochen, weil jeder Ehepartner das Recht hat, gegen den Scheidungsausspruch Beschwerde einzulegen. Weshalb das so ist, und ob das beschleunigt werden könnte, erklärt Ihnen der Anwalt.