Wer bekommen das Haus bei Scheidung?

Wer das Haus bei Scheidung bekommt, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab.

Das Haus im Alleineigentum bei Scheidung.

Alleineigentum geht vor ...

Bei Scheidung bekommt grundsätzlich der Ehepartner das Haus, dem es allein gehört. Besser gesagt behält der Alleineigentümer-Ehepartner in jedem Fall das Eigentum am Haus. Denn Eigentum hat Vorrang. Es ist das stärkste Recht in dem System. An diesem Grundsatz ändert sich auch nichts, wenn der Nichteigentümer-Ehegatte in der Ehe eigenes Geld in dieses Haus investiert hat. Einen Ausgleich dafür bekommt er eventuell über den Zugewinnausgleich oder nach den Grundsätzen der Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen.

es gibt eine Ausnahme ...

Der Nichteigentümer-Ehepartner kann bei Scheidung beantragen, dass er das Haus auch für die Zeit nach der Scheidung zur Nutzung zugewiesen bekommt. Möglich ist das jedoch nur, wenn dieser Ehepartner nachweisen kann, dass er für sich und die von ihm betreuten gemeinsamen Kinder keine bezahlbare Wohnung finden kann. Damit ändert sich aber nichts am Hauseigentum des anderen Eheleute. Auch in diesem Fall kann nur ein Nutzungsvertrag vom Gericht angeordnet werden. In das Eigentum am Haus greift das Familiengericht auch bei einer Scheidung nicht ein.

Das gemeinsame Haus bei Scheidung.

ein Ehepartner bekommt das Haus ...

Sie können sich darauf einigen, dass einer von ihnen das Haus bei der Scheidung bekommt. Dann wird das alles in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Hier sollten Sie darauf achten, dass alle Folgen der Scheidung wie zum Beispiel der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt und der Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) in die Gesamtregelung einbezogen werden. Die Hausübertragung sollte nie unabhängig von den sonstigen Scheidungsfolgen behandelt werden. Andernfalls kann das für den Übernehmer nach der Scheidung unangenehme finanzielle Nachteile zur Folge haben. Hier ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Denn das Wohnen im eigenen Haus kann zu einem Wohnvorteil führen, und der stellt Einkommen dar. Das kann zu höheren Unterhaltspflichten  führen. Eine Hausübertragung zwischen der Trennung und der Beantragung der Scheidung ist ein Vermögenserwerb in der Ehe und kann zu einem Zugewinnausgleichsanspruch für den übertragenden Ehepartner führen.

das Haus wird verkauft ...

Die Eheleute können sich auch darauf einigen, das Haus an einen Dritten zu verkaufen. Hier sollte im Kaufvertrag dann auch gleich die Aufteilung des Kaufpreises unter den Eheleute geregelt werden. Sonst kann später Streit entstehen. Probleme können in diesem Zusammenhang auch mit der Räumung oder Herausgabe des Hauses an den Käufer entstehen, weil einer der Eheleute noch keinen passenden Wohnraum gefunden hat.

oder alles bleibt wie es ist ...

Können sich die Eheleute weder auf das eine noch auf das andere einigen, bleiben beide weiter Miteigentümer. Einer Scheidung der Ehe steht das nicht entgegen. Denn dem Gericht ist bei Beantragung der Scheidung nur mitzuteilen, ob die sogenannten Folgesachen zwischen den Eheleute geklärt sind. Folgesachen sind

  • der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich),
  • die Klärung des Eheleuteunterhalts für die Zeit nach der Scheidung,
  • die Klärung der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung,
  • die Verteilung der Haushaltssachen für die Zeit nach der Scheidung,
  • und der Ausgleich von in der Ehe erworbenem Vermögen (Zugewinnausgleich).

Das Familiengericht fragt bei Scheidung nicht nach den Eigentumsverhältnissen am Haus.