Was bedeuted Versorgungsausgleich?
Der der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Teil der Scheidung. Damit werden die Rentenansprüche der Eheleute untereinander ausgeglichen. In dem Sinne ist der Versorgungsausgleich eine Art Unterhalt für die Zeit ab Eintritt in das Rentenalter. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Versorgungsausgleich ist und wie er bei der Scheidung durchgeführt wird.
Sehr vereinfacht ausgedrückt, werden beim Versorgungsausgleich die Renten der Eheleute, die sie während ihrer Ehe angespart, erwirtschaftet oder erworben haben, ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt dabei so, dass beide Eheleute nach Scheidung gleich hohe Renten für die Ehezeit zugewiesen bekommen. Noch einfacher ausgedrückt, muss der Ehegatte, der in der Ehe mehr Rente erwirtschaftet hat, die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abgeben. Hintergrund des Ganzen ist die Tatsache, dass der Ehegatte, der während der Ehe ein höheres Einkommen erzielte, im Regelfall auch eine höhere Rente während der Ehezeit angespart hat.
Jeder Ehegatte, der erwerbstätig ist, zahlt im Regelfall in eine Altersversorgung ein. Ein nicht selbständig tätiger Ehegatte zahlt monatliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Je mehr er verdient, desto mehr zahlt er ein.
Bei der Scheidung werden nur die Rentenansprüche ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Das sind die Ansprüche, die zwischen Hochzeit und Scheidung entstanden sind. Alle Rentenansprüche, die vor der Hochzeit entstanden sind, werden nicht ausgeglichen.
Der Rentenausgleich erfolgt auch erst, wenn die Scheidung der Ehe beantragt wird.
Hier kann sich ein Problem ergeben. Es kommt gelegentlich vor, dass sich Ehegatten trennen, aber aus verschiedenen Gründen keine Scheidung beantragen. Dieser Zustand bleibt dann viele Jahre aufrecht erhalten. Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen muss dann sehr aufpassen. Im Falle einer späteren Scheidung wird für die komplette Zeit ein Rentenausgleich vorgenommen. Aus Gründen der finanziellen Sicherheit im Alter ist es deshalb sinnvoll, sich scheiden zu lassen, wenn man als Ehepaar nicht mehr zusammen lebt.
Im Versorgungsausgleich werden folgende Anwartschaften ausgeglichen:
- Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Renten aus dem öffentlichen Dienst, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Altersversorgungen aus Versorgungswerken (beispielsweise von Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten und Steuerberatern)
- sonstige Renten wie etwa die Alterskasse der Landwirte
- Riesterrenten, Versicherungsverträge, Rürup-Rentenversicherungsverträge, tariflich vereinbarte Zusatzversorgungen wie z. B. die Zusatzversorgungskasse Bau
- Versorgungsanrechte aus der ehemaligen DDR sowie aus dem Ausland, wenn dort eine Rentenversicherung bestand
Nicht ausgeglichen werden Leistungen mit Entschädigungscharakter wie etwa die Opferentschädigungsrente, geschenkte Versorgungen etwa durch ein Testament und Kapitallebensversicherungen.
Wer bei einer Scheidung Rentenanwartschaften abgeben musste, sollte natürlich immer versuchen, die Versorgungslücke im Alter auszugleichen.
Wissen sollte man auch, dass man die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch durch eine entsprechende Vereinbarung ausschließen kann. Dabei ist allerdings besondere Vorsicht geboten, da das Bundesverfassungsgericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts erklärt hat. Die Familiengerichte haben bei der Scheidung von Amts wegen zu prüfen, ob die Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einen Ehegatten nicht unangemessen benachteiligt. Wenn Ehegatten den Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausschließen wollen, ist deshalb besondere Sorgfalt auf die Ausgestaltung dieser Vereinbarung zu legen. Anderenfalls kann ein gesamter Ehevertrag dadurch nichtig werden.
Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs sollen im Großen und Ganzen Ungerechtigkeiten vermieden bzw. ausgeglichen werden. Es ist auch heute noch weit verbreitet, dass die Frauen in der Ehe beruflich zurückstecken und sich um die Kinder kümmern. Manche Frauen arbeiten viele Jahre gar nicht mehr oder sind nur stundenweise tätig. Häufig haben die Frauen dann wichtige Karrieresprünge ausgelassen und erzielen ein geringeres Einkommen. Hinzu kommt, dass Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit wie Männer immer noch bis zu 30 % weniger Einkommen erhalten. Im Vergleich zum Ausland nimmt Deutschland einen der letzten Plätze ein, was die Lohngleichheit von Mann und Frau betrifft. Diese Unterschiede führen auch heute noch dazu, dass Frauen im Alter eine geringere Rente bekommen als ihre Ehemänner. Das ist im Grunde kein Problem, wenn das Ehepaar bis zum Eintritt in die Rente verheiratet bleibt und die dann bezogene gemeinsame Rente für beide zum Leben ausreicht. Problematisch ist der Fall der Scheidung vor Eintritt in das Rentenalter. Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Jeder Ehegatte trägt gleichberechtigt zum Lebensunterhalt bei, egal ob er Einkommen aus Arbeit erzielt oder die Kinder betreut und den Haushalt führt.
Der Versorgungsausgleich bei Scheidung stellt sicher, dass beide Ehegatten im Rentenalter von ihrer Arbeit für die frühere Ehe gleichberechtigt profitieren.